Schulkreis Kirchspiel
§ 1 Name, Zweck
Die Einwohnergemeinden Böttstein, Full-Reuenthal, Leuggern, Leibstadt, Mandach und Schwaderloch bilden im Sinne von § 56 des Schulgesetztes einen Schulkreis zur gemeinsamen Führung der Oberstufenabteilungen von Realschule und Sekundarschule mit den dazugehörigen Spezialabteilungen wie Kleinklasse, Berufswahlschule, Werkjahr usw.
§ 2 Oberstufenstandorte
Oberstufenstandorte im Sinne von § 57 des Schulgesetzes sind Böttstein und Leibstadt.
Die Gemeinden Böttstein und Leibstadt führen nach Möglichkeit alle Klassen der Real- und Sekundarschule.
§ 5 Regionale Oberstufenkommission
Zur Gewährung des Mitspracherechts aller Vertragsgemeinden sowie zur Sicherstellung der notwendigen Koordination im Schulkreis wird eine Oberstufenkommission gebildet.
Die Oberstufenkommission hat folgende Aufgaben:
- Sicherstellung der notwendigen Koordination im Schulkreis für schulische und schulorganisatorische Fragen
- Sicherstellung des Mitspracherechts der Behörden der Vertragsgemeinden sowie der Bezirksschulpflege Leuggern
- Zuweisung der Schüler aus den Vertragsgemeinden an die Oberstufenstandorte.
Dabei gelten folgende Prioritäten:
- Schüler aus Schwaderloch und Full-Reuenthal: Zuweisung nach Leibstadt
- Schüler aus Mandach: Zuweisung nach Böttstein
- Schüler aus Leuggern: Zuweisung nach Böttstein oder Leibstadt je nach Klassengrösse
- Kleinklassenschüler aus Schwaderloch besuchen die Schule in Laufenburg
Die Oberstufenkommission tagt mindestens 2x jährlich.